Brustreduktion ist nicht Brustreduktion. Die Kosten bzw. Preise für eine Brustreduktion richtet sich immer nach Ihrer Ausgangssituation. Daher kann keine Pauschalpreis genannt werden. Ein genauer Preis erst nach einer Voruntersuchung genau bestimmt werden.
Je nach Aufwand und Operationsumfang bewegen sich die Kosten für eine Brustreduktion zwischen EUR 4500,- bis EUR 7500,- inklusive aller Nebenkosten und Mehrwertsteuer.
Faktoren, die den Preis bzw. die Kosten einer Brustreduktion beeinflussen sind:
Je größer die Sicherheitsfaktoren und der Sicherheitsstandard im Operationsbereich, desto höher sind die Kosten. Dies gilt nicht nur für das Material – sondern auch hochqualifizierte Mitarbeiter sind kostenintensiv.
Ein großer Bestandteil des Preises sind die OP-Kosten selbst, diese sind abhängig von der Operationsdauer. Diese wiederum ist sehr stark abhängig von der Operationsmethode und des Operationsumfanges.
Der stationäre Aufenthalt und die stationäre Betreuung erhöht Ihre Sicherheit und sorgt für die Verringerung des Komplikationsrisikos.Eine hohe Sicherheit und hochqualifiziertes Krankenhauspersonal kostet Geld.
Abhängig von Ihren individuellen Voraussetzungen, persönlichen Risikofaktoren und der OP-Dauer verändert sich der Kostenfaktor für die Anästhesie. Weiterhin spielt die Qualität der Anästhesie eine Rolle - dies merken Sie meist erst nach der Operation (z. B. eine gute Anästhesie hat weniger Nebenwirkungen wie z. B. Übelkeit, etc.).
Hochwertige und verträgliche Materialien kosten mehr als billige Materialien. Sie tragen diesen BH mehrere Wochen.
Je nachdem, wie umfangreich die Voruntersuchungen ausfallen, dementsprechend differenziert auch der Preis. Umfangreiche Voruntersuchungen vermindern das Risiko und dienen Ihrer Sicherheit.
Bei uns sind die Nachsorgetermine inklusive.
Eventuelle Komplikationen und Wundheilungsstörungen müssen berücksichtigt werden.
Früher waren alle medizinischen Dienstleistungen nach § 4 Umsatzsteuergesetz (UStG) mehrwertsteuerfrei - dies hat sich in den letzten Jahren geändert. Das Umsatzsteuergesetz wurde entsprechend ergänzt. Mehr Informationen zur Mehrwertsteuerpflicht von Operationen
Die Kosten für medizinisch bedingte Brustreduktionen werden event. von der Krankenkasse übernommen. Medizinisch bedingt heißt in der Regel, dass eine Erkrankung oder Fehlbildung - sprich eine enormes und beeinträchtigendes Missverhältnis zwischen Körperstatur und Brustgröße - vorliegt. Dies wird immer im Einzelfall von der Krankenkasse entschieden. Es ist anzuraten, als erstes mit der Krankenkasse Kontakt auf zu nehmen, da in der Regel ein Gutachter des Medizinischen Dienstes ein entsprechendes Gutachten für die Krankenkasse erstellt. Dieses Gutachten bildet in der Regel die Grundlage der Entscheidung der Krankenkasse.
Grundsätzlich ist die Kostenübernahme von der Krankenkasse aber eine Einzelfallentscheidung, da die individuellen Körperproportionen und die individuelle Krankengeschichte entsprechend berücksichtigt werden. Grundsätzlich muss die medizinische Notwendigkeit festgestellt sein. Es ist z. B. ein Unterschied, ob bei einer Frau mit einer Körpergröße von 150 cm und einem Gewicht von 47 kg die Brustgröße um 500 Gramm reduziert werden soll oder bei einer 185 cm großen Frau mit einem Köpergewicht von 75 kg.
Sollen die Operationskosten von der Krankenkasse übernommen werden, so ist eine Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse zu beantragen. Hier ist es von Vorteil, wenn Ihre Beschwerden durch entsprechende Berichte und einer entsprechenden Krankenvorgeschichte (z. B. Hausarzt, Gynäkologe, Hautarzt, Orthopäde, etc.) bescheinigt werden.
In den häufigsten Fällen sind die Kosten der Brustreduktion allerdings durch die Patientin selbst zu tragen.
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